Tapja

Rechtliches

Teilnahmebedingungen · Freunde werben

Stand: August 2026

Hinweis: Dies ist ein Entwurf. Die endgültige Fassung wird vor Veröffentlichung juristisch geprüft. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Teilnahme geltenden Bedingungen.

1. Geltungsbereich und Anbieter

Diese Teilnahmebedingungen regeln die Teilnahme am Empfehlungsprogramm „Freunde werben“ (nachfolgend „Programm“) von Tapja. Anbieter ist die Sovion, betrieben durch Sebastian Kirschall und Julie Jill Kampe GbR, Volksgartenstraße 145, 41065 Mönchengladbach (nachfolgend „wir“ oder „Tapja“). Mit der Teilnahme am Programm erkennen Sie diese Bedingungen an.

2. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind bestehende Tapja-Nutzer mit einem aktiven Konto. Ihren persönlichen Empfehlungslink finden Sie eingeloggt in Ihrem Tapja-Konto im Bereich „Empfehlungen“. Eine Teilnahme ist nur mit diesem persönlichen Link möglich; auf dieser Website wird kein persönlicher Link angezeigt. „Geworbene“ im Sinne dieser Bedingungen sind Geschäfte, die über Ihren persönlichen Link erstmals ein Tapja-Konto anlegen.

3. Belohnung

Für eine erfolgreiche Empfehlung erhalten Sie als werbende Person 2 Gratis-Monate und die von Ihnen geworbene Person 1 Gratis-Monat. Die Belohnung wird ausschließlich als Guthaben in Höhe der jeweiligen Monatsäquivalente des gebuchten Tarifs gewährt. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.

4. Voraussetzung für die Gutschrift

Die Belohnung setzt voraus, dass die geworbene Person ein kostenpflichtiges Abonnement abschließt (nicht der Frei-Tarif) bzw. von einem kostenlosen auf ein kostenpflichtiges Abonnement upgradet und dieses mindestens drei (3) Monate ununterbrochen hält. Die Gutschrift erfolgt nach Ablauf dieser drei gehaltenen Monate und nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Wird das Abonnement vorher gekündigt, herabgestuft oder nicht bezahlt, entsteht kein Anspruch auf die Belohnung.

5. Verrechnung und Jahreszahler

Das Guthaben wird ausschließlich mit künftigen Rechnungen verrechnet und nicht ausgezahlt. Das Guthaben verfällt nicht. Übersteigt das Guthaben den fälligen Rechnungsbetrag, wird der verbleibende Betrag auf folgende Rechnungen vorgetragen (Überhang rollt). Bei jährlicher Zahlweise werden die Gratis-Monate von der nächsten Jahresrechnung abgezogen. Erwerben Sie die Belohnung, während Sie sich im Frei-Tarif befinden, wird das Guthaben geparkt und erst mit Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements verrechnet.

6. Missbrauch und Ausschluss

Nicht zulässig ist insbesondere die Selbstwerbung, also das Werben der eigenen Person oder von Konten, die derselben Person, demselben Zahlungsmittel, demselben Gerät oder demselben Haushalt zuzuordnen sind, das Anlegen von Fake-Konten sowie unaufgeforderte Massenwerbung (Spam). Bei Verstößen sind wir berechtigt, die Teilnahme auszuschließen, bereits gewährte Guthaben zu widerrufen und noch nicht verrechnete Guthaben verfallen zu lassen.

7. Obergrenze

Je werbende Person werden maximal zwölf (12) gutgeschriebene Gratis-Monate pro Kalenderjahr berücksichtigt. Darüber hinausgehende Empfehlungen begründen für das betreffende Kalenderjahr keinen weiteren Anspruch auf Gutschrift.

8. Widerruf und Rückbelastung (Clawback)

Wird eine der Belohnung zugrunde liegende Voraussetzung nachträglich rückgängig gemacht — etwa durch Widerruf, Rückbuchung (Chargeback), Stornierung oder Kündigung innerhalb der drei gehaltenen Monate —, sind wir berechtigt, die entsprechende Gutschrift zu widerrufen und bereits verrechnete Beträge zurückzubelasten.

9. Datenschutz

Die im Rahmen des Programms erhobenen Daten verarbeiten wir gemäß unserer Datenschutzerklärung. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abrechnung des Programms.

10. Änderung und Beendigung des Programms

Wir können das Programm jederzeit für die Zukunft ändern oder beenden. Bereits entstandene Ansprüche auf Gutschrift bleiben hiervon unberührt (Bestandsschutz). Über wesentliche Änderungen informieren wir in angemessener Weise.

11. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck am nächsten kommt.